Vom CO₂-Fußabdruck zur gesetzlich konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Emissionsreporting & Nachhaltigkeitsbericht
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Ob freiwillig oder verpflichtend – wer heute berichtet, muss es strukturiert, prüffähig und glaubwürdig tun. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zum ESG-Report – konform mit CSRD, GHG Protocol & EU-Taxonomie.

Ein Logo der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).



Überblick: Gesetzliche Anforderungen

Kompakt-Definition:
Mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und der EU-Taxonomie gelten ab 2027 verbindliche ESG-Berichtspflichten für viele Unternehmen in der EU.

Sie betreffen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen und basieren auf den ESRS (European Sustainability Reporting Standards).


Vierköpfiges Team diskutiert Herausforderungen im Bereich Risikomanagement, Unternehmensstrategie, Compliance und Stakeholder-Engagement.

FAQ

Wer ist von der CSRD betroffen?

Alle großen Unternehmen in der EU sowie kapitalmarktorientierte KMU und Unternehmen als Teil größerer Lieferketten. Die konkreten Größenkriterien befinden sich gerade in Diskussion im EU-Parlament. Mit einer finalen Entscheidung ist Ende 2025 zu rechnen.

Was muss konkret berichtet werden?

Umweltkennzahlen (Scope 1–3), soziale Kriterien (DEI, Arbeitnehmerbelange), Governance-Aspekte, Risiken & Strategien – alles im Rahmen der ESRS (European Sustainability Reporting Standards).

Was passiert, wenn nicht oder fehlerhaft berichtet wird?

Die Folgen reichen von Sanktionen und Bußgeldern über Reputationsschäden bis hin zu erschwertem Kapitalzugang, verlorenen Fördermitteln oder Ausschluss bei Ausschreibungen.

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gern in einem persönlichen Gespräch.

Vom CO₂-Fußabdruck zur gesetzlich konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Vom CO₂-Fußabdruck zum ESG-Bericht

Die CO₂-Bilanz ist der erste Schritt – der ESG-Bericht das strukturierte Ziel.Beide Elemente sind miteinander verknüpft: Emissionserfassung, Transitionsplanung, Nachhaltigkeitsstrategie, ESG-Kennzahlen und Berichtspflicht greifen ineinander.

1. CO₂-Bilanzierung – Grundlage schaffen

Ziel: Relevante Emissionen erfassen und strukturiert dokumentieren

● Bilanzierung nach dem GHG Protocol (Scopes 1–3)

● Methodik & Emissionsfaktoren dokumentieren

● Förderfähigkeit prüfen & interner Managementreport erstellen

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2. Nachhaltigkeits-bericht strukturieren


Ziel: ESG-Inhalte identifizieren und berichtsfähig aufbereiten

● Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Impact Materiality, Financial Materiality) Nachhaltigkeitsstrategie, Übergangsplanung

● Auswahl relevanter ESRS-Kennzahlen (z. B. E1 – Emissionen, S1 – Belegschaft, G1 – Governance)

● Aufbau von Textbausteinen, KPIs & Maßnahmenlogiken

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3. ESG-Report integrieren & prüffähig machen

Ziel: Bericht in das Unternehmensreporting integrieren und prüfbar gestalten

● Anbindung an Lagebericht / Finanzbericht

● Dokumentation von Strategien, Risiken & Governance-Strukturen

● Vorbereitung auf externe Prüfung („limited assurance“) nach CSRD

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Ein Portrait von Robert Urban, Business Development Manager der matteco GmbH.

„Besten Dank für die kompetente und tatkräftige Projektmitarbeit. Die pragmatische Vorgehensweise bei der Auswahl der geeigneten Kennziffern/Kenngrößen in Verbindung mit den zur Verfügung stehendem Datenpool hat in dem Projekt eine zügige, aufwandsminimierte Ressourceneffizienz möglich gemacht und trotzdem verläßliche, aussagekräftige Ergebnisse sichergestellt.“

Robert Urban
Business Development Manager,
matteco GmbH

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FAQ

Muss der ESG-Bericht extern geprüft werden?

Ja. Die CSRD verpflichtet zur externen Prüfung – mindestens im Rahmen einer „Limited Assurance“. Diese kann z. B. durch Wirtschaftsprüfer oder zertifizierte Stellen (ist noch in Diskussion) durchgeführt werden.

Wie hängt die CO₂-Bilanz mit dem ESG-Report zusammen?

Die CO₂-Bilanz ist ein zentrales Element des Umweltteils im ESG-Bericht. Sie umfasst in der Regel die Emissionen aus Scope 1–3, Zielpfade zur Emissionsreduktion (“Transitionsplan”) und relevante Klimaschutz-KPIs.

Wie beginnt man mit der ESG-Berichterstattung, wenn man noch keinen Bericht erstellt hat?

Der Einstieg erfolgt über eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die CO₂-Bilanzierung und erste strukturiert erfasste ESG-Kennzahlen. Im nächsten Schritt wird der Bericht entlang der ESRS-Standards erweitert und formalisiert.

Unser Netzwerk

Wir setzen wir auf starke Partnerschaften und faire Zusammenarbeit. Vertrauen und Transparenz stehen bei uns an erster Stelle.

Unsere erfahrenen Teams arbeiten Hand in Hand, um die besten Ergebnisse für unsere Kunden herauszuholen.

Schnittstellen zu Audits & Investoren

Nachhaltigkeitsberichte sind mehr als gesetzliche Pflicht. Sie beeinflussen aktiv die Bonität, Risikobewertung und Investitionsentscheidungen – intern wie extern.

Stakeholder – Wer liest und bewertet Ihren Bericht?

Wirtschaftsprüfer & ESG-Assurance-Stellen
→ Prüfung der Inhalte nach CSRD / „limited assurance“

Banken & Fördermittelgeber
→ ESG-Scores wirken auf Kreditvergabe, Konditionen & Zuschüsse

Investoren & Kapitalmärkte
→ Nachhaltigkeit als Teil der finanziellen Bewertung

Kund:innen & Lieferanten
→ z. B. im Rahmen von SBTi, CDP oder Nachhaltigkeits-Audits in Lieferketten

Typische Anforderungen im Prüfkontext

Datenherkunft & Konsistenz
Quellen, Methodik, Versionierung, Emissionsfaktoren

Reportingprozesse & Rollen
Zuständigkeiten, Interne Governance, Prüfpfade

Anbindung an Finanzdaten
ESG-Kennzahlen müssen mit Lagebericht & Jahresabschluss harmonieren

CSRD-konformes Reporting vorbereiten

Sie möchten Ihren Nachhaltigkeitsbericht strategisch aufbauen – rechtskonform, effizient und prüfbar?

Ob gesetzliche Pflicht oder freiwillige Transparenz:
Wir unterstützen Sie bei Struktur, CO₂-Daten, ESRS-Inhalten
und externer Prüfungsfähigkeit.

KONTAKT

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