Ob freiwillig oder verpflichtend – wer heute berichtet, muss es strukturiert, prüffähig und glaubwürdig tun. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zum ESG-Report – konform mit CSRD, GHG Protocol & EU-Taxonomie.
Kompakt-Definition:
Mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und der EU-Taxonomie gelten ab 2027 verbindliche ESG-Berichtspflichten für viele Unternehmen in der EU.
Sie betreffen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen und basieren auf den ESRS (European Sustainability Reporting Standards).
Alle großen Unternehmen in der EU sowie kapitalmarktorientierte KMU und Unternehmen als Teil größerer Lieferketten. Die konkreten Größenkriterien befinden sich gerade in Diskussion im EU-Parlament. Mit einer finalen Entscheidung ist Ende 2025 zu rechnen.
Umweltkennzahlen (Scope 1–3), soziale Kriterien (DEI, Arbeitnehmerbelange), Governance-Aspekte, Risiken & Strategien – alles im Rahmen der ESRS (European Sustainability Reporting Standards).
Die Folgen reichen von Sanktionen und Bußgeldern über Reputationsschäden bis hin zu erschwertem Kapitalzugang, verlorenen Fördermitteln oder Ausschluss bei Ausschreibungen.
Wir beraten Sie gern in einem persönlichen Gespräch.
Die CO₂-Bilanz ist der erste Schritt – der ESG-Bericht das strukturierte Ziel.Beide Elemente sind miteinander verknüpft: Emissionserfassung, Transitionsplanung, Nachhaltigkeitsstrategie, ESG-Kennzahlen und Berichtspflicht greifen ineinander.
Ziel: Relevante Emissionen erfassen und strukturiert dokumentieren
● Bilanzierung nach dem GHG Protocol (Scopes 1–3)
● Methodik & Emissionsfaktoren dokumentieren
● Förderfähigkeit prüfen & interner Managementreport erstellen
Ziel: ESG-Inhalte identifizieren und berichtsfähig aufbereiten
● Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Impact Materiality, Financial Materiality) Nachhaltigkeitsstrategie, Übergangsplanung
● Auswahl relevanter ESRS-Kennzahlen (z. B. E1 – Emissionen, S1 – Belegschaft, G1 – Governance)
● Aufbau von Textbausteinen, KPIs & Maßnahmenlogiken
Ziel: Bericht in das Unternehmensreporting integrieren und prüfbar gestalten
● Anbindung an Lagebericht / Finanzbericht
● Dokumentation von Strategien, Risiken & Governance-Strukturen
● Vorbereitung auf externe Prüfung („limited assurance“) nach CSRD
Ja. Die CSRD verpflichtet zur externen Prüfung – mindestens im Rahmen einer „Limited Assurance“. Diese kann z. B. durch Wirtschaftsprüfer oder zertifizierte Stellen (ist noch in Diskussion) durchgeführt werden.
Die CO₂-Bilanz ist ein zentrales Element des Umweltteils im ESG-Bericht. Sie umfasst in der Regel die Emissionen aus Scope 1–3, Zielpfade zur Emissionsreduktion (“Transitionsplan”) und relevante Klimaschutz-KPIs.
Der Einstieg erfolgt über eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die CO₂-Bilanzierung und erste strukturiert erfasste ESG-Kennzahlen. Im nächsten Schritt wird der Bericht entlang der ESRS-Standards erweitert und formalisiert.
Wir setzen wir auf starke Partnerschaften und faire Zusammenarbeit. Vertrauen und Transparenz stehen bei uns an erster Stelle.
Unsere erfahrenen Teams arbeiten Hand in Hand, um die besten Ergebnisse für unsere Kunden herauszuholen.
Nachhaltigkeitsberichte sind mehr als gesetzliche Pflicht. Sie beeinflussen aktiv die Bonität, Risikobewertung und Investitionsentscheidungen – intern wie extern.
Wirtschaftsprüfer & ESG-Assurance-Stellen
→ Prüfung der Inhalte nach CSRD / „limited assurance“
Banken & Fördermittelgeber
→ ESG-Scores wirken auf Kreditvergabe, Konditionen & Zuschüsse
Investoren & Kapitalmärkte
→ Nachhaltigkeit als Teil der finanziellen Bewertung
Kund:innen & Lieferanten
→ z. B. im Rahmen von SBTi, CDP oder Nachhaltigkeits-Audits in Lieferketten
Datenherkunft & Konsistenz
Quellen, Methodik, Versionierung, Emissionsfaktoren
Reportingprozesse & Rollen
Zuständigkeiten, Interne Governance, Prüfpfade
Anbindung an Finanzdaten
ESG-Kennzahlen müssen mit Lagebericht & Jahresabschluss harmonieren
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